Zwischenprüfungen sind besondere Prüfungen, die das Berufsbildungsamt anordnen kann, wenn ein Lehrbetrieb zum ersten Mal Lernende ausbildet. Die Noten oder Bewertungen von solchen Zwischenprüfungen dürfen bei der Lehrabschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) nicht angerechnet werden.