Deine Rechte als Lernende:r

Unfallversicherung

Die Arbeitgeberin muss alle Angestellten, also auch Lernende gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle versichern. Die obligatorische Unfallversicherung wird je nach Arbeitsgebiet von der SUVA oder anderen Versicherern mit einer gesetzlichen Bewilligung geführt. Die obligatorische Unfallversicherung bezahlt ab dem dritten Tag nach dem Unfall alle Kosten und bei Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des Lohnes. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung kann der Betrieb von deinem Lohn abziehen. Wer nach seinem Abschluss eine Grundbildung in einer Schule oder eine Vollzeitweiterbildung absolviert oder auf Reisen geht, muss sich selber bei der Krankenkasse gegen Unfall versichern.

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Rechtliche Basis

UVG 6 8 10-19 81-84
ATSG 4
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