Für Teilzeitarbeit gelten dieselben rechtlichen Regelungen wie für Vollzeitarbeit. Die wöchentliche Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag angegeben sein. Neben fixen Arbeitszeiten kann auch eine Jahresteilzeitarbeit vereinbart werden. Bei unregelmässig anfallender Arbeit sollte vertraglich abgemacht sein, dass die Einsätze mindestens zwei Wochen im Voraus festgelegt werden und eine Mindestarbeitszeit garantiert ist. Bei Teilzeitarbeit besteht derselbe Anspruch auf Ferien wie für Vollzeitarbeitende im Betrieb, mindestens aber auf vier Wochen. Wenn du Teilzeit arbeitest, solltest du vertraglich vereinbaren, dass dir für Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Zuschläge (in Geld oder Zeit) entrichtet werden. Achte auch darauf, dass dir der Koordinationsabzug für die berufliche Vorsorge (BVG) nach Anstellungspensum abgestuft wird, um deine Rentenansprüche zu verbessern.