Deine Rechte als Lernende:r

Samstagsarbeit

Samstagsarbeit ist gesetzlich möglich und gilt als normale Arbeitszeit. Für Lernende muss sie aber zur Ausbildung gehören und mit einem arbeitsfreien Tag während der Woche kompensiert werden. Dieses Anrecht gilt nicht mehr, wenn die Woche einen Feiertag enthält. In einigen Berufen gelten zudem spezielle Regelungen. Auskunft findest du beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), beim Berufsbildungsamt oder bei deiner Gewerkschaft. In einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist die Samstagsarbeit zumeist geregelt, dabei auch die Frage, ob der Betrieb dir einen Lohn- oder Zeitzuschlag geben muss.

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