Mit der Volljährigkeit (ab 18) erhältst du als Schweizerin alle aktiven und passiven politischen Rechte, das heisst, du kannst an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, Referenden und Volksinitiativen unterzeichnen und dich selber zur Wahl aufstellen. Für Ausländerinnen besteht mittlerweile in einigen Kantonen, nämlich in AR, FR, GE, GR, JU, NE und VD, ein politisches Mitspracherecht auf Gemeinde – und teilweise auf Kantonsebene. Bisher sind sämtliche politischen Vorstösse für ein Stimmrechtsalter 16 gescheitert, ausser in Glarus. Für junge Erwachsene, die sich politisch engagieren wollen, gibt es kantonale Jugendparlamente und Jugendräte (in einigen Grossstädten), eine eidgenössische Jugendsession, Mitwirkungsmöglichkeiten über Jugendverbände oder Jugendmedien. In diesen speziellen Foren werden Themen aufgegriffen, die Jugendliche direkt betreffen.