Deine Rechte als Lernende:r

Mitspracherecht

Das Obligationenrecht und das Fusionsgesetz verpflichten die Arbeitgeberinnen, die Personalvertretung im Fall von Fusionen, Unternehmensverkäufen, Massenentlassungen oder Sozialplänen anzuhören. Das Mitwirkungsgesetz sieht gewisse Mitwirkungsrechte für die Arbeitnehmervertretung bei wichtigen Entscheiden der Arbeitgeberin vor. Die Gewerkschaften fordern, dass in Betrieben mit einer bestimmten Anzahl Lernender diese auch eine Vertretung in die Betriebskommission wählen können. In den Berufsfachschulen bestimmen die Lernenden eine Klassensprecherinnen, die ihre Interessen wahrnimmt.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 10
OR 333-333b 335d-k
Mitwirkungsgesetz
FusG
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