Mit dem Unterzeichnen des Lehrvertrages haben sich beide Vertragsparteien (Lehrbetrieb und Lernender) auf eine Anzahl Wochenstunden geeinigt. Da es sich bei der Lehre um eine Vollzeitausbildung handelt, dürfen grundsätzlich keine Minusstunden gemacht werden. Du darfst also nicht einfach früher gehen, wenn du deine Aufträge erledigt hast, sondern musst aktiv nach neuen Aufträgen fragen und deine Arbeit anbieten. Kann dir der Lehrbetrieb keine weitere Arbeit geben, macht es Sinn zu fragen, ob in diesem speziellen Fall (Unterbeschäftigung) im Betrieb für die Berufsfachschule gearbeitet werden darf. Meist lässt sich im Gespräch mit der Berufsbildnerin eine Lösung finden. Sollte der Betrieb dich zwingen, Minusstunden zu machen, dann melde dies umgehend bei deiner Ausbildungsberaterin vom kantonalen Berufsbildungamt oder bei deiner Gewerkschaft.