Deine Rechte als Lernende:r

Durchlässigkeit

Die Berufsabschlüsse der Grundbildung und der höheren Berufsbildung werden vom Bund geregelt. Ein Ziel dieser Vereinheitlichung ist eine hohe Durchlässigkeit innerhalb einer Bildungsstufe (z.B. Lehre) und zu Ausbildungen auf höherer Stufe. In der Grundbildung bedeutet das, dass bei einem Wechsel in eine andere Berufsrichtung oder Qualifikationsstufe der bereits abgeschlossene Teil der Ausbildung angerechnet wird. Die Durchlässigkeit sichert Lernenden mit Berufsabschluss zu, dass sie sich nicht nur in ihrem Beruf weiterbilden können, sondern auch Zugang zu anderen Berufsbereichen oder mit den entsprechenden Zusatzqualifikationen (z.B. Berufsmaturität) zu Hochschulen haben. Dabei können auch Berufserfahrungen, Fachausbildungen und die Allgemeinbildung angerechnet werden, die du ausserhalb der Berufsbildung erworben hast.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 3d 3e 9
BBV 4
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