Deine Rechte als Lernende:r

Akkordarbeit

Akkordarbeit (manchmal auch Stückarbeit genannt) ist für Lernende während der ganzen Ausbildung verboten. Das gilt auch dann, wenn du dich freiwillig dafür meldest. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Akkordarbeit für die Ausübung deines Berufs zwingend ist und deine Ausbildung nicht gefährdet. Wegen der Arbeitszeitregelungen für Minderjährige und der Priorität, die deine Ausbildung während der gesamten Lehrzeit hat, sind diese Ausnahmen jedoch äusserst unwahrscheinlich. Akkordarbeit liegt in jedem Fall nicht in deinem Interesse. Falls deine Berufsbildnerin von dir verlangt, Akkordarbeit zu leisten, solltest du deine Gewerkschaft informieren.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

OR 345a III
ArGV-5 4 III 4
BBG 3a 15-16
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
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