Seit 2021 haben Väter nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes in Form von Wochen oder Tagen bezogen werden. Er wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert, die Väter erhalten 80% ihres Lohnes. Die Arbeitgeberin kann den Ferienanspruch nicht kürzen, weil ein Angestellter von seinem Recht auf Vaterschaftsurlaub Gebrauch gemacht hat.