Nicht bestandene Prüfungsfächer/Qualifikationsbereiche können nach einem Jahr, und höchstens zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Bereiche (alle Fächer mit Note 4.0 oder mehr) werden nicht mehr geprüft. In der Verordnung über die berufliche Grundbildung in deinem Beruf steht, ob für die Wiederholung besondere Anforderungen gelten. Der Lehrbetrieb ist nicht verpflichtet, Lernende bis zur Wiederholung der Prüfung zu behalten. Für die Verlängerung des Lehrvertrags muss ein Gesuch beim kantonalen Berufsbildungsamt gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, sich nach dem negativen Prüfungsbescheid sofort beim Berufsbildungsamt zu melden.