Deine Rechte als Lernende:r

Sport

Das Gesetz schreibt vor, dass du während der Grundbildung an der Berufsfachschule Sportunterricht besuchen musst. Dieser Unterricht wird im Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) geregelt. Für einen Tag Pflichtunterricht ist eine Lektion vorgeschrieben, ab eineinhalb Tagen zwei Lektionen. In vielen Schulen finden neben dem Sportunterricht auch freiwillige Sportanlässe statt. Wenn du selber eine Ausbildung als Leiterin Jugend und Sport (J+S) machst oder in J+S-Kursen und -Ferienlagern mitarbeitest, erhältst du dafür zusätzlich zu den Ferien eine Woche Jugendurlaub (nicht bezahlt).

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Rechtliche Basis

BV 68
BBG 15
OR 329e
SpoFöG
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