Deine Rechte als Lernende:r

Schulunterricht

Der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch und kostet während der Grundbildung und der Vorbereitung auf die Berufsmaturität (BM) nichts. Der Schulunterricht muss möglichst zusammenhängend an ganzen oder mindestens halben Tagen stattfinden. Ein Schultag darf nicht mehr als neun Lektionen beinhalten, dazu zählen auch am selben Tag stattfindende Frei- oder Stützkurse. Der Besuch dieser Kurse darf insgesamt nicht mehr als einen halben Tag pro Woche beanspruchen. Die Berufsfachschule kann dich vom Schulunterricht dispensieren, wenn du bereits eine Ausbildung oder die geforderten Kenntnisse in einem Fach nachweisen kannst. Sie ist verpflichtet, Ansprechpersonen zu bestimmen, welche die Lernenden beraten.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 22
BBV 17-20
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