Die Glaubensfreiheit ist in der Schweiz für alle Religionen garantiert. Diskriminierung auf Grund deiner Religion ist verboten. Die staatlichen Schulen (also auch die Berufsfachschulen) sind im Unterricht zur religiösen Neutralität verpflichtet. Der Umgang mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften wird kantonal geregelt. Der Kanton legt Richtlinien für die Dispensation vom Schulunterricht an hohen Feiertagen fest. Bis zum 16. Altersjahr entscheiden deine Eltern über deine religiöse Erziehung. Ab dem 16. Altersjahr kannst du selber wählen, ob und welcher Religion du angehören willst.