Deine Rechte als Lernende:r

Dreizehnter Monatslohn

Das Gesetz garantiert dir keinen 13. Monatslohn. Vielleicht gilt jedoch für deinen Ausbildungsbetrieb ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der einen 13. Lohn festschreibt, allenfalls auch für Lernende. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist liegt es an deiner Arbeitgeberin oder an deiner Berufsbildnerin, in deinem Vertrag festzulegen, ob du Anspruch auf einen 13. Monatslohn hast. Der 13. Monatslohn kann in einer oder zwei Raten oder aber jeden Monat pro rata ausbezahlt werden.

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