Deine Rechte als Lernende:r

Betriebsschliessung

Wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen schliessen muss, verlieren auch die Lernenden ihre Stelle. Das Berufsbildungsamt muss sich dafür einsetzen, damit sie die Ausbildung in einem anderen Betrieb oder in einer Lehrwerkstätte fortsetzen können. Aber es besteht kein Anspruch auf eine Lehrstelle. Nach Ankündigung der Schliessung muss dein Betrieb umgehend das Berufsbildungsamt und die Berufsfachschule informieren. Es ist empfehlenswert, diese selbst rasch zu informieren, damit du möglichst bald eine Anschlusslösung findest, ohne dass du die Ausbildung unterbrechen musst. Informiere auch deine Gewerkschaft.

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Rechtliche Basis

BBG 14 IV-V
OR 335d - 335k
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